Neues vom Feuerwehr-Führerschein

Berlin (BE) - Der Feuerwehr-Führerschein ist da: Mit der Verkündung im Bundesge-setzblatt ist heute das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbil-dung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Aus-bildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen. „Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die Feuerwehren das er-reicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen möglich war“, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.
Quelle: Pressemeldung DFV

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