Qualifizierung für Qualifikationsstufe Truppführenden (QQS3)
Lehrgangsvoraussetzungen und Informationen für Teilnehmer
Lehrgang: Qualifizierung für Qualifikationsstufe Truppführenden QQS3
Voraussetzungen: Teilnahme ist ausschließlich für Feuerwehrmitglieder vorgesehen,
die den Truppmann 2/2 nach der alten FwDV 2 absolviert und bestanden haben.
Mindestalter: 16 Jahre
Allgemeine Hinweise
- Kleidung: Zur Lehrgangsbegrüßung ist in Uniform zu erscheinen.
- Praxisausbildung: Praxisausbildung: Während der Praxisausbildung ist die vollständige
persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen, bestehend aus:
o Feuerwehrschutzanzug,
o Feuerwehrsicherheitsstiefel,
o Feuerwehrschutzhandschuhe,
o Feuerwehrhelm mit Nackenschutz. - Übungen werden im Freien durchgeführt; bitte daher auf wetterfeste und der
Jahreszeit entsprechende Kleidung achten. - Termin und Ort: Angaben zu Lehrgangstag(en), Uhrzeit und Ort entnehmen Sie bitte der Einberufung.
Mitzubringen vom Teilnehmer
- Nachweisheft
- Schreibzeug
- Einsatzkleidung / vollständige PSA
Lehrgangsübersicht
Tag 6
Modul | Thema | Stunden |
11.1-4 | Digitalfunk | 2 |
11.5 | Digitalfunk | 2 |
10.1 | ABC-Kennzeichnung | 3 |
10.2 | ABC-Gefahren und Verhalten im Einsatz | 2 |
10.2 | ABC-Gefahren und Verhalten im Einsatz | 1 |
Gesamt | 10 |
Hinweis: Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erfüllen Sie alle
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifikationsstufe Truppführenden QS3.
Bitte diese Informationen im Vorfeld zur Kenntnis nehmen und eventuelle Fragen rechtzeitig klären.