Motorsägenausbildung (Modul 1+2)
Lehrgangsvoraussetzungen und Informationen für Teilnehmer
Lehrgang: Motorsägearbeiten Modul 1 + 2 MOS
Voraussetzungen:
- Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit QS1
oder - min.Truppmann 1 nach der alten FwDV 2
- körperliche und geistige Eignung
Mindestalter: 18 Jahre
Allgemeine Hinweise
- Kleidung: Zur Lehrgangsbegrüßung ist in Uniform zu erscheinen.
- Praxisausbildung: Während der Praxisausbildung ist die vollständige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen, bestehend aus:
o Feuerwehrschutzanzug,
o Feuerwehrsicherheitsstiefel (müssen keine Schnittschutzstiefel sein),
o Feuerwehrschutzhandschuhe,
o Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
o Gehörschutz (nach Möglichkeit Forsthelm),
o Schnittschutzhose Form C (rundumlaufender Schnittschutz)
o sowie auffallende Warnkleidung - Übungen werden im Freien durchgeführt; bitte daher auf wetterfeste und der Jahreszeit entsprechende Kleidung achten.
- Termin und Ort: Angaben zu Lehrgangstag(en), Uhrzeit und Ort entnehmen
Sie bitte der Einberufung.
Mitzubringen vom Teilnehmer
- Schreibzeug
- einsatzbereite Motorkettensäge
o mit Werkzeug und Betriebsstoffen
Bitte diese Informationen im Vorfeld zur Kenntnis nehmen und eventuelle Fragen rechtzeitig klären.