Lehrgangsvoraussetzungen

Truppmann I (Grundausbildungslehrgang)

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Erste Hilfe Bescheinigung (16 Stunden) muss bei Lehrgangsbeginn vorliegen
  • Zeitansatz: 70 Stunden, inklusive 16 Stunden Erste Hilfe

Lehrgangsinhalte

  • Rechtskunde
  • Grundlagen der Verbrennung
  • Löschangriffe mit und ohne Bereitstellung
  • Einfache Geräte zur technischen Hilfeleistung
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Fahrzeugkunde
  • Gefahren an der Einsatzstelle

Fahrzeuggestellung durch Teilnehmer (4 Fz) und RW Soltau/Walsrode.

 

Truppmann II

  • Wie gehabt soll die Truppmannausbildung Teil 2 an den Standorten in zwei Jahren á 40 Stunden durchgeführt werden
  • MANV, Notfallseelsorge, ABC-Schutz, erweit. Rechtsgrundlagen, Zivilschutz wird auf Kreisebene durchgeführt (TM II/I und TM II/II)
  • Die Truppmannausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Lehrgangsinhalte Truppmann II/I

  • Allgemeine Rechtsgrundlagen
  • MAnV-Konzept des LK SFA
  • Einheiten im Zivil- und Katastrophenschutz (THW)
  • Notfallseelsorge

Lehrgangsinhalte Truppmann II/II

  • Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes
  • Pressearbeit
  • Grundlagen ManV
  • THW Organisation
  • Notfallsehlsorge
  • Wirkung von ABC-Waffen
  • Fahrzeuge im Landkreis
  • Gefahren an der Einsatzstelle

 

Machinist

  • Führerschein Klasse B oder höher
  • Der Lehrgang Sprechfunker sollte vorher absolviert werden
  • Die Truppmannausbildung muss vorher abgeschlossen sein
  • Zeitansatz: 35 Stunden

Lehrgangsinhalte

  • Fahrzeug- und Gerätekunde
  • Aufbau und Funktion von Feuerlöschkreiselpumpen
  • Entlüftungseinrichtungen
  • Wasserförderung
  • Geräte zur technischen Hilfe

Fahrzeuggestellung durch Teilnehmer/Soltau.

 

Atemschutzgeräteträger

  • Truppmann Teil 1, G 26 Teil III (nicht älter als 12 Monate) und mind. 18 Jahre
  • Dem AGT-Lehrgang sollte der Sprechfunker-Lehrgang vorausgehen
  • Der AGT-Lehrgang kann innerhalb der Truppmannausbildung absolviert werden
  • Zeitansatz: 25 Stunden

Lehrgangsinhalte

  • Aufbau und Funktion von Atemschutzmasken
  • Aufbau und Funktion von Atemschutzgeräten
  • Atemgifte
  • Praktische Übungen im Gelände
  • Leistungsübungen in der Strecke
  • Notfalltraining

 

Sprechfunker

Truppmann Teil 1, Mindestalter damit 16 Jahre (freiw. Beschränkung im HK 18 Jahre)
Der Lehrgang kann im Zeitrahmen der Truppmannausbildung Teil I absolviert werden
Die abzugebende Verpflichtungserklärung wird im Rahmen der TM I abgenommen
Zeitansatz: 16 Stunden

Lehrgangsinhalte

Grundlagen des Sprechfunkverkehrs/BOS
Kartenkunde
Rechtskunde/Verschwiegenheit
Gerätekunde
Praktische Übungen im 2 und 4 m Band

Fahrzeuggestellung durch Teilnehmer (7 Fz)

 

WGA / BSA

Voraussetzung für die Wärmegewöhnungsanlage (WGA)

  • Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung gemäß G26/3 einsatztauglich sein.
  • Der Teilnehmer muss den AGT-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Vollständige PSA

Lehrgangsinhalte eines Trainingstages WGA
(4 Stunden, davon 2 Std. Theorie und 2 Std. praktische Ausbildung)

  • Begrüßung und theoretische Sicherheitsunterweisung durch den Ausbilder.
  • Beginn der theoretischen Ausbildung.
  • Stationsausbildung (taktische Türöffnung, Seiten Kriechgang u. Umgang mit dem Hohlstrahlrohr).
  • Praktische Ausbildung in der WGA
  • Abschlussbesprechung aller Übungsteilnehmer

Voraussetzung für die Teilnahme in der Brandsimulationsanlage (BSA)

  • Der Teilnehmer muss die Taktikausbildung (WGA, siehe oben) erfolgreich durchlaufen haben
  • Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung gemäß G26/3 Einsatztauglich sein
  • Vollständige PSA

Lehrgangsinhalte eines Trainingstages BSA
(4 Stunden)

  • Begrüßung und theoretischen Sicherheitsunterweisung durch die Trainer.
  • Beginn des praktischen Trainings mit einer Wärmegewöhnungsübung.
  • Einsatzübung mit einer Nachbesprechung unmittelbar nach der Übung mit dem eingesetzten Trupp und dem Trainer.
  • In der Nachbesprechung soll dem Trupp sofort ein Feedback über die erbrachten Leistungen mitgeteilt werden. Ferner soll dem Trupp evtl. auch andere Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
  • Einsatzübung mit anschließender Nachbesprechung
  • Abschlussbesprechung aller Übungsteilnehmer

 

Erste Hilfe

Lehrgangsinhalte

  • Eigenschutz
  • Rechte, Versicherung, Hygiene
  • Notfallgeschehen, Psychologie
  • Verhalten an Einsatzstellen, Absicherung
  • Rettung, Wärmeerhalt, Seitenlage
  • Bewusstlosigkeit und folgen
  • Motorrad Unfall, Atemnot
  • Herz – Kreislauf Erkrankungen
  • Reanimation, AED, Verbrennungen
  • Wunden – Wundversorgung, Verbandmaterial
  • Lebensbedrohliche Blutung, Verletzungen
  • Kopf Verletzungen
  • Schock, Knochen – und Gelenkverletzungen

 

Prüfungswesen auf Kreisebene

  • Praktische Beurteilung
  • Schriftlicher Test
    • Multiple Choice
      • Von der LFS ein Fragenkatalog
      • Daraus werden von der KA 20 Fragen ausgewählt
      • Pro richtiger Frage 5 % (Summe 100 %)
      • Die erreichte Prozentzahl wird durch einen Notenschlüssel in Punkte umgerechnet und somit die Bewertung vorgenommen.
  • Erarbeitung der Lernunterlagen und des Prüfungskataloges durch die Landesfeuerwehrschulen, Bereitstellung im Internet (www.lfs-celle.niedersachsen.de)

 

Lehrgänge an der NABK

Truppführer

  • abgeschlossene Truppmannausbildung
  • Zeitansatz: 35 Stunden

 

Technische Hilfeleistung

  • abgeschlossene Truppmannausbildung
  • Zeitansatz: 35 Stunden

 

Gerätewarte

  • Truppführer und Maschinist
  • Zeitansatz: 35 Stunden

 

Gruppenführer

  • Truppführer
  • Sprechfunker als Muss-Kriterium
  • Ein weiterer technischer Lehrgang
  • Keine Mindestdienstzeit zwischen TF- und GF-Lehrgang
  • Zeitansatz: 70 Stunden

 

Atemschutzgerätewarte

  • Truppführer und Atemschutzgeräteträger
  • Zeitansatz: 35 Stunden

 

Ausbilder für Atemschutzgeräteträger

  • Gruppenführer
  • Atemschutzgeräteträger
  • Atemschutzgerätewart
  • Zeitansatz: 35 Stunden

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