WGA / BSA
Voraussetzung für die Wärmegewöhnungsanlage (WGA)
- Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung gemäß G26/3 einsatztauglich sein.
- Der Teilnehmer muss den AGT-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
- Vollständige PSA
Lehrgangsinhalte eines Trainingstages WGA
(4 Stunden, davon 2 Std. Theorie und 2 Std. praktische Ausbildung)
- Begrüßung und theoretische Sicherheitsunterweisung durch den Ausbilder.
- Beginn der theoretischen Ausbildung.
- Stationsausbildung (taktische Türöffnung, Seiten Kriechgang u. Umgang mit dem Hohlstrahlrohr).
- Praktische Ausbildung in der WGA
- Abschlussbesprechung aller Übungsteilnehmer
Voraussetzung für die Teilnahme in der Brandsimulationsanlage (BSA)
- Der Teilnehmer muss die Taktikausbildung (WGA, siehe oben) erfolgreich durchlaufen haben
- Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung gemäß G26/3 Einsatztauglich sein
- Vollständige PSA
Lehrgangsinhalte eines Trainingstages BSA
(4 Stunden)
- Begrüßung und theoretischen Sicherheitsunterweisung durch die Trainer.
- Beginn des praktischen Trainings mit einer Wärmegewöhnungsübung.
- Einsatzübung mit einer Nachbesprechung unmittelbar nach der Übung mit dem eingesetzten Trupp und dem Trainer.
- In der Nachbesprechung soll dem Trupp sofort ein Feedback über die erbrachten Leistungen mitgeteilt werden. Ferner soll dem Trupp evtl. auch andere Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
- Einsatzübung mit anschließender Nachbesprechung
- Abschlussbesprechung aller Übungsteilnehmer
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- Sprechfunklehrgang Digitalfunk