Erneut Einsatz durch ausgelösten Rauchmelder

Walsrode, Heidekreis (jf) Die gesetzliche Verpflichtung, zum Jahreswechsel alle Wohnungen und Häuser in Niedersachsen mit Rauchmeldern auszustatten, zeigt Wirkung. Gestern wurde durch den kleinen Lebensretter in Walsrode wieder größerer Schaden verhindert. Die Ortsfeuerwehr Walsrode wurde um 12:04 Uhr mit dem Stichwort „Feuer 2, ausgelöster Rauchmelder in Wohnung“ alarmiert, nachdem eine Nachbar das durchdringende Piepen gehört und die Polizei verständigt hatte. Da sich die Einsatzstelle in der Neuen Straße befand, waren die Kräfte schnell vor Ort. Weil niemand die betroffene Wohnung öffnete, musste die Tür aufgebrochen werden.

Beim Erkunden durch den Angriffstrupp unter Atemschutz wurde eine starke Rauchentwicklung festgestellt, aber kein offenes Feuer, als Ursache fand man einen eingeschalteten Ofen, in dem Essen zubereitet wurde, welches gerade begann zu verbrennen. Die Bewohner hatten scheinbar beim Verlassen der Wohnung vergessen, diesen auszuschalten. Durch die rechtzeitige Information der Feuerwehr konnte größerer Schaden verhindert werden, da es nicht zu einem Brand gekommen war.

Weil der Fernseher mit einem Kinderprogramm lief, vermuteten die Einsatzkräfte noch ein Kind in der Wohnung und durchsuchten diese intensiv, ohne fündig zu werden. So musste nur das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses sowie die betroffene Wohnung mit Überdrucklüfter Rauchfrei gemacht werden. Denken Sie daran; bis zum 31.12.2015 müssen in Wohnungen alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein

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