Lehrgangsvoraussetzungen

Truppmann I (Grundausbildungslehrgang)

Voraussetzung

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Erste Hilfe Bescheinigung (9 Stunden) muss bei Lehrgangsbeginn vorliegen und darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen

Es ist in Uniform zur Lehrgangsbegrüßung zu erscheinen.

Während der Praxisausbildung müssen Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrsicherheitsstiefel, Feuerwehrschutzhandschuhe sowie Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Persönliche Schutzausrüstung) getragen werden.

Vom Teilnehmer mitzubringen

  • Schreibzeug

 

Truppmann II

Voraussetzung

  • Die Truppmannausbildung Teil 2 ist an den Standorten in zwei Jahren á 40 Stunden      durchgeführt
  • MANV, Notfallseelsorge, ABC-Schutz, erweit. Rechtsgrundlagen, Zivilschutz wird auf          Kreisebene durchgeführt. (TM II/I und TM II/II)

Der TM II/1 Lehrgang findet in Zivil statt.
Zum TM II/2 ist in Uniform zur Lehrgangsbegrüßung zu erscheinen.

Während der Praxisausbildung müssen Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrsicherheitsstiefel, Feuerwehrschutzhandschuhe sowie Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Persönliche Schutzausrüstung) getragen werden.

Vom Teilnehmer mitzubringen

  • Schreibzeug

 

Machinist

Voraussetzung

  • Führerschein Klasse B oder höher
  • Die Truppmannausbildung muss vorher abgeschlossen sein
  • Der Sprechfunkelehrgang sollte vorher absolviert werden

Es ist in Uniform zur Lehrgangsbegrüßung zu erscheinen.

Während der Praxisausbildung müssen Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrsicherheitsstiefel, Feuerwehrschutzhandschuhe sowie Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Persönliche Schutzausrüstung) getragen werden.

Vom Teilnehmer mitzubringen

  • Schreibzeug

 

AGT-Lehrgang

Voraussetzung

  • Truppmann Teil 1 bestanden
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • G 26 Teil III (nicht älter als 12 Monate) muss bei Lehrgangsbeginn im Original vorgelegt   werden (Ausschlusskriterium wenn nicht vorhanden)
  • Der Sprechfunkelehrgang sollte vorher absolviert werden

Es ist in Uniform zur Lehrgangsbegrüßung zu erscheinen.

Während der Praxisausbildung müssen Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrsicherheitsstiefel, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Persönliche Schutzausrüstung), Feuerwehrsicherheitsgurt sowie Flammschutzhaube (Pflicht in der Wärmegewöhnungsanlage)getragen werden.

Vom Teilnehmer mitzubringen

  • G 26 Teil III (nicht älter als 12 Monate)
  • Wechselkleidung
  • Schreibzeug

 

Sprechfunker Digitalfunk

Voraussetzung

  • Truppmann Teil 1 bestanden
  • Mindestalter bei Lehrgangsbeginn 18 Jahre (freiwillige Beschränkung im Heidekreis)
  • Verpflichtungsniederschrift muss vorgelegt werden

Der Lehrgang findet in Uniform statt.

Vom Teilnehmer mitzubringen

 

ABC Lehrgang (Teil I und II)

Voraussetzung

  • G 26 Teil III muss bei Lehrgangsbeginn im Original vorgelegt werden (Ausschlusskriterium wenn nicht vorhanden)
  • Abgeschlossen Ausbildung zum  Atemschutzgeräteträger
  • körperliche und geistige Eignung
  • Für ABC-Teil II muss der Lehrgang ABC-Teil I bestanden sein

Es ist in Uniform zur Lehrgangsbegrüßung zu erscheinen.

Während der Praxisausbildung müssen Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrsicherheitsstiefel, Feuerwehrschutzhandschuhe sowie Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Persönliche Schutzausrüstung) getragen werden.

Vom Teilnehmer mitzubringen

  • Funkgerät (HRT)
  • Hörsprechvorrichtung (Schwanenhals etc.)
  • AGT Pass
  • Unterkleidung (Trainingsanzug)
  • Wechselkleidung
  • Duschzeug und Handtuch

 

Motorsägenausbildung / Modul I

Voraussetzung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • abgeschlossene TM I Ausbildung
  • körperliche und geistige Eignung

Es ist in Uniform zur Lehrgangsbegrüßung zu erscheinen.

Während der Praxisausbildung müssen Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrsicherheitsstiefel (müssen keine Schnittschutzstiefel sein), Feuerwehrschutzhandschuhe, Gehörschutz (nach Möglichkeit Forsthelm), Schnittschutzhose Form C (rundumlaufender Schnittschutz) sowie auffallende Warnkleidung  getragen werden getragen werden.

Vom Teilnehmer mitzubringen

  • Schreibzeug
  • einsatzbereite Motorkettensäge mit Werkzeug und Betriebsstoffen

 

WGA / BSA

Voraussetzung für die Wärmegewöhnungsanlage (WGA)

  • Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung gemäß G26/3 einsatztauglich sein.
  • Der Teilnehmer muss den AGT-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Vollständige PSA

Lehrgangsinhalte eines Trainingstages WGA
(4 Stunden, davon 2 Std. Theorie und 2 Std. praktische Ausbildung)

  • Begrüßung und theoretische Sicherheitsunterweisung durch den Ausbilder.
  • Beginn der theoretischen Ausbildung.
  • Stationsausbildung (taktische Türöffnung, Seiten Kriechgang u. Umgang mit dem Hohlstrahlrohr).
  • Praktische Ausbildung in der WGA
  • Abschlussbesprechung aller Übungsteilnehmer

Voraussetzung für die Teilnahme in der Brandsimulationsanlage (BSA)

  • Der Teilnehmer muss die Taktikausbildung (WGA, siehe oben) erfolgreich durchlaufen haben
  • Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung gemäß G26/3 Einsatztauglich sein
  • Vollständige PSA

Lehrgangsinhalte eines Trainingstages BSA
(4 Stunden)

  • Begrüßung und theoretischen Sicherheitsunterweisung durch die Trainer.
  • Beginn des praktischen Trainings mit einer Wärmegewöhnungsübung.
  • Einsatzübung mit einer Nachbesprechung unmittelbar nach der Übung mit dem eingesetzten Trupp und dem Trainer.
  • In der Nachbesprechung soll dem Trupp sofort ein Feedback über die erbrachten Leistungen mitgeteilt werden. Ferner soll dem Trupp evtl. auch andere Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
  • Einsatzübung mit anschließender Nachbesprechung
  • Abschlussbesprechung aller Übungsteilnehmer

 

Erste Hilfe

Lehrgangsinhalte

  • Eigenschutz
  • Rechte, Versicherung, Hygiene
  • Notfallgeschehen, Psychologie
  • Verhalten an Einsatzstellen, Absicherung
  • Rettung, Wärmeerhalt, Seitenlage
  • Bewusstlosigkeit und folgen
  • Motorrad Unfall, Atemnot
  • Herz – Kreislauf Erkrankungen
  • Reanimation, AED, Verbrennungen
  • Wunden – Wundversorgung, Verbandmaterial
  • Lebensbedrohliche Blutung, Verletzungen
  • Kopf Verletzungen
  • Schock, Knochen – und Gelenkverletzungen

Der Lehrgang findet in Zivil statt.

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