Lehrgangsvoraussetzungen
Truppmann I (Grundausbildungslehrgang)
- Mindestalter 16 Jahre
- Erste Hilfe Bescheinigung (16 Stunden) muss bei Lehrgangsbeginn vorliegen
- Zeitansatz: 70 Stunden, inklusive 16 Stunden Erste Hilfe
Lehrgangsinhalte
- Rechtskunde
- Grundlagen der Verbrennung
- Löschangriffe mit und ohne Bereitstellung
- Einfache Geräte zur technischen Hilfeleistung
- Persönliche Schutzausrüstung
- Fahrzeugkunde
- Gefahren an der Einsatzstelle
Fahrzeuggestellung durch Teilnehmer (4 Fz) und RW Soltau/Walsrode.
Truppmann II
- Wie gehabt soll die Truppmannausbildung Teil 2 an den Standorten in zwei Jahren á 40 Stunden durchgeführt werden
- MANV, Notfallseelsorge, ABC-Schutz, erweit. Rechtsgrundlagen, Zivilschutz wird auf Kreisebene durchgeführt (TM II/I und TM II/II)
- Die Truppmannausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Lehrgangsinhalte Truppmann II/I
- Allgemeine Rechtsgrundlagen
- MAnV-Konzept des LK SFA
- Einheiten im Zivil- und Katastrophenschutz (THW)
- Notfallseelsorge
Lehrgangsinhalte Truppmann II/II
- Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Pressearbeit
- Grundlagen ManV
- THW Organisation
- Notfallsehlsorge
- Wirkung von ABC-Waffen
- Fahrzeuge im Landkreis
- Gefahren an der Einsatzstelle
Machinist
- Führerschein Klasse B oder höher
- Der Lehrgang Sprechfunker sollte vorher absolviert werden
- Die Truppmannausbildung muss vorher abgeschlossen sein
- Zeitansatz: 35 Stunden
Lehrgangsinhalte
- Fahrzeug- und Gerätekunde
- Aufbau und Funktion von Feuerlöschkreiselpumpen
- Entlüftungseinrichtungen
- Wasserförderung
- Geräte zur technischen Hilfe
Fahrzeuggestellung durch Teilnehmer/Soltau.
Atemschutzgeräteträger
- Truppmann Teil 1, G 26 Teil III (nicht älter als 12 Monate) und mind. 18 Jahre
- Dem AGT-Lehrgang sollte der Sprechfunker-Lehrgang vorausgehen
- Der AGT-Lehrgang kann innerhalb der Truppmannausbildung absolviert werden
- Zeitansatz: 25 Stunden
Lehrgangsinhalte
- Aufbau und Funktion von Atemschutzmasken
- Aufbau und Funktion von Atemschutzgeräten
- Atemgifte
- Praktische Übungen im Gelände
- Leistungsübungen in der Strecke
- Notfalltraining
Sprechfunker
Truppmann Teil 1, Mindestalter damit 16 Jahre (freiw. Beschränkung im HK 18 Jahre)
Der Lehrgang kann im Zeitrahmen der Truppmannausbildung Teil I absolviert werden
Die abzugebende Verpflichtungserklärung wird im Rahmen der TM I abgenommen
Zeitansatz: 16 Stunden
Lehrgangsinhalte
Grundlagen des Sprechfunkverkehrs/BOS
Kartenkunde
Rechtskunde/Verschwiegenheit
Gerätekunde
Praktische Übungen im 2 und 4 m Band
Fahrzeuggestellung durch Teilnehmer (7 Fz)
WGA / BSA
Voraussetzung für die Wärmegewöhnungsanlage (WGA)
- Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung gemäß G26/3 einsatztauglich sein.
- Der Teilnehmer muss den AGT-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
- Vollständige PSA
Lehrgangsinhalte eines Trainingstages WGA
(4 Stunden, davon 2 Std. Theorie und 2 Std. praktische Ausbildung)
- Begrüßung und theoretische Sicherheitsunterweisung durch den Ausbilder.
- Beginn der theoretischen Ausbildung.
- Stationsausbildung (taktische Türöffnung, Seiten Kriechgang u. Umgang mit dem Hohlstrahlrohr).
- Praktische Ausbildung in der WGA
- Abschlussbesprechung aller Übungsteilnehmer
Voraussetzung für die Teilnahme in der Brandsimulationsanlage (BSA)
- Der Teilnehmer muss die Taktikausbildung (WGA, siehe oben) erfolgreich durchlaufen haben
- Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung gemäß G26/3 Einsatztauglich sein
- Vollständige PSA
Lehrgangsinhalte eines Trainingstages BSA
(4 Stunden)
- Begrüßung und theoretischen Sicherheitsunterweisung durch die Trainer.
- Beginn des praktischen Trainings mit einer Wärmegewöhnungsübung.
- Einsatzübung mit einer Nachbesprechung unmittelbar nach der Übung mit dem eingesetzten Trupp und dem Trainer.
- In der Nachbesprechung soll dem Trupp sofort ein Feedback über die erbrachten Leistungen mitgeteilt werden. Ferner soll dem Trupp evtl. auch andere Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
- Einsatzübung mit anschließender Nachbesprechung
- Abschlussbesprechung aller Übungsteilnehmer
Erste Hilfe
Lehrgangsinhalte
- Eigenschutz
- Rechte, Versicherung, Hygiene
- Notfallgeschehen, Psychologie
- Verhalten an Einsatzstellen, Absicherung
- Rettung, Wärmeerhalt, Seitenlage
- Bewusstlosigkeit und folgen
- Motorrad Unfall, Atemnot
- Herz – Kreislauf Erkrankungen
- Reanimation, AED, Verbrennungen
- Wunden – Wundversorgung, Verbandmaterial
- Lebensbedrohliche Blutung, Verletzungen
- Kopf Verletzungen
- Schock, Knochen – und Gelenkverletzungen
Prüfungswesen auf Kreisebene
- Praktische Beurteilung
- Schriftlicher Test
- Multiple Choice
- Von der LFS ein Fragenkatalog
- Daraus werden von der KA 20 Fragen ausgewählt
- Pro richtiger Frage 5 % (Summe 100 %)
- Die erreichte Prozentzahl wird durch einen Notenschlüssel in Punkte umgerechnet und somit die Bewertung vorgenommen.
- Multiple Choice
- Erarbeitung der Lernunterlagen und des Prüfungskataloges durch die Landesfeuerwehrschulen, Bereitstellung im Internet (www.lfs-celle.niedersachsen.de)
Lehrgänge an der NABK
Truppführer
- abgeschlossene Truppmannausbildung
- Zeitansatz: 35 Stunden
Technische Hilfeleistung
- abgeschlossene Truppmannausbildung
- Zeitansatz: 35 Stunden
Gerätewarte
- Truppführer und Maschinist
- Zeitansatz: 35 Stunden
Gruppenführer
- Truppführer
- Sprechfunker als Muss-Kriterium
- Ein weiterer technischer Lehrgang
- Keine Mindestdienstzeit zwischen TF- und GF-Lehrgang
- Zeitansatz: 70 Stunden
Atemschutzgerätewarte
- Truppführer und Atemschutzgeräteträger
- Zeitansatz: 35 Stunden
Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
- Gruppenführer
- Atemschutzgeräteträger
- Atemschutzgerätewart
- Zeitansatz: 35 Stunden
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