WGA / BSA

Voraussetzung für die Wärmegewöhnungsanlage (WGA)

  • Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung gemäß G26/3 einsatztauglich sein.
  • Der Teilnehmer muss den AGT-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Vollständige PSA

Lehrgangsinhalte eines Trainingstages WGA
(4 Stunden, davon 2 Std. Theorie und 2 Std. praktische Ausbildung)

  • Begrüßung und theoretische Sicherheitsunterweisung durch den Ausbilder.
  • Beginn der theoretischen Ausbildung.
  • Stationsausbildung (taktische Türöffnung, Seiten Kriechgang u. Umgang mit dem Hohlstrahlrohr).
  • Praktische Ausbildung in der WGA
  • Abschlussbesprechung aller Übungsteilnehmer

Voraussetzung für die Teilnahme in der Brandsimulationsanlage (BSA)

  • Der Teilnehmer muss die Taktikausbildung (WGA, siehe oben) erfolgreich durchlaufen haben
  • Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung gemäß G26/3 Einsatztauglich sein
  • Vollständige PSA

Lehrgangsinhalte eines Trainingstages BSA
(4 Stunden)

  • Begrüßung und theoretischen Sicherheitsunterweisung durch die Trainer.
  • Beginn des praktischen Trainings mit einer Wärmegewöhnungsübung.
  • Einsatzübung mit einer Nachbesprechung unmittelbar nach der Übung mit dem eingesetzten Trupp und dem Trainer.
  • In der Nachbesprechung soll dem Trupp sofort ein Feedback über die erbrachten Leistungen mitgeteilt werden. Ferner soll dem Trupp evtl. auch andere Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
  • Einsatzübung mit anschließender Nachbesprechung
  • Abschlussbesprechung aller Übungsteilnehmer

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